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   RG, 05.05.1930 - II 1028/29   

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https://dejure.org/1930,279
RG, 05.05.1930 - II 1028/29 (https://dejure.org/1930,279)
RG, Entscheidung vom 05.05.1930 - II 1028/29 (https://dejure.org/1930,279)
RG, Entscheidung vom 05. Mai 1930 - II 1028/29 (https://dejure.org/1930,279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Bedarf der Verteidiger zum Verzicht auf ein Rechtsmittel einer ausdrücklich hierauf gerichteten Ermächtigung? Genügt die Ermächtigung zur Zurücknahme des eingelegten Rechtsmittels? 2. Bis zu welchem Zeitpunkte und in welcher Form ist der Widerruf einer solchen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 64, 164
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
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  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Der Rechtsmittelverzicht ist, wie die Rechtsprechung stets trotz Fehlens einer ausdrücklichen Bestimmung dieser Art gefordert hat (RGSt 32, 277, 279; 64, 164, 167),grundsätzlich an die gleiche Form wie die Einlegung des Rechtsmittels gebunden.
  • BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer

    Der Senat zweifelt auch nicht daran - insoweit sind an die Annahme des Verzichtswillens strenge Anforderungen zu stellen -, daß der Angeklagte, der in der Hauptverhandlung ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte (UA S. 8), sich der Tragweite des von ihm erklärten Rechtsmittelverzichts bewußt war; insbesondere hatte sein Verteidiger ihn beraten und ihm gesagt, er komme dann sogleich in Strafhaft (vgl. RGSt 64, 164, 166; BGHSt 18, 257, 260; 19, 101, 103/104; Pikart a.a.O.).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 1 D 70.81

    Höhe einer Disziplinarmaßnahme wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst -

    In einer durch einen Rechtsanwalt erklärten Beschränkung eines Rechtsmittels sieht der Bundesgerichtshof deshalb grundsätzlich einen Teilverzicht (BGHSt 10, 320 [321]; BGHSt 3, 46; RGSt. 64, 164 f.).
  • OLG Brandenburg, 09.05.2022 - 1 Ws 7/22

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Verteidiger; Ausdrückliche

    Wenn das letzte in § 302 Abs. 2 StPO , besonders hervorgehoben ist, so hat das seinen Grund in der Vorschrift des § 297; es soll nur klargestellt werden, dass nicht wie hier nur der ausdrückliche Wille des Beschuldigten nicht entgegenstehen darf, es soll damit aber nicht gesagt werden, dass die ausdrückliche Ermächtigung nur bei der Zurücknahme von Rechtsmitteln, nicht auch beim Verzicht auf sie erforderlich sei." (RGSt 64, 164).
  • BGH, 04.07.1952 - 2 StR 213/52

    Rechtsmittel

    In dieser bereits bei der Einlegung erklärten Beschränkung durch den Anwalt ist ein Teilverzicht zu sehen (RGSt 64, 164).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.1985 - 1 Ws 568/85

    Rechtsmittelverzicht; Protokoll; Jugendlicher Angeklagter

    Nach einhelliger Meinung ist der Verzicht auf ein Rechtsmittel grundsätzlich an die Form gebunden, die für seine Einlegung gilt (RGSt 32, 277, 279; 64, 164, 167; BGHSt 18, 257, 260;.. aA. Stratenwerth in JZ 1964, 265).
  • BGH, 27.11.1973 - 1 StR 538/73

    Rechtsmittelverzichtserklärung des Pflichtverteidigers

    Durch die vom Angeklagten eingelegte Revision konnte der Rechtsmittelverzicht nicht widerrufen, die Rechtskraft des Urteils nicht beseitigt werden (vgl. RGSt 40, 133, 135; 57, 83; 64, 164, 167; BGHSt 10, 245, 247).
  • BVerwG, 12.06.1968 - II WD 2.67

    Entlassung aus der Bundeswehr wegen strafgerichtlich geahndeten Fehlverhaltens in

    Der gleichwohl in der Berufungsbegründungsschrift vom 12. Dezember 1966 erklärte Teilverzicht ist daher unwirksam (RGSt 24, 142; 64, 164, 167; Löwe/Rosenberg, StPO 20. Auflage § 302 Anm. 9).
  • BSG, 18.11.1960 - 4 RJ 59/59

    Statthaftigkeit einer Revision wegen Verfahrensmängel in der Berufungsinstanz -

    Das Reichsgericht (RG.) ist in der Frage, ob außer den Referendaren, die unzweifelhaft mit jener Vorschrift gemeint sind, auch anderen Personen die Teilnahme an der Beratung gestattet werden kann, stets sehr streng gewesen, wobei es mit Recht immer eindeutig auf die Frage der noch nicht abgeschlossenen juristischen Ausbildung zum Richter und nicht auf die Bezeichnung oder sonstige Dienststellung des Teilnehmenden abstellte (vgl. Urteile vom 9.4.1894, RGSt. 25, 235; vom 25.7.1894, RGSt. 26, 42; vom 5.5.1930, RGSt. 64, 164).
  • BGH, 13.11.1981 - 2 StR 687/81

    Rücknahme einer Revision als Hindernis der Verwerfung

  • BGH, 17.11.1964 - 5 StR 380/64

    Massenerschiessung tausender Juden im Pripjetgebiet, darunter mindestens 4500

  • BGH, 03.05.1957 - 4 StR 70/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.12.1955 - 1 StR 482/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.05.1952 - 2 StR 215/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.06.1956 - 1 StR 252/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.12.1951 - 2 StR 294/51

    Rechtsmittel

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